Steuerberatung Köln für Schulen wie Tanzschule, Musikschule, Sportschule, Massage-Schule etc.
- Wir erstellen für Sie die Buchhaltungen, die Steuererklärungen und die Jahresgewinnermittlungen/Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung sämtlicher branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. etwaige Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 UStG).
- Wir beraten Sie bezüglich der optimalen Kassenführung.
- Wir erstellen die optimalen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten (z.B. Arbeitszeiten, lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge/ Gehaltsbestandteile.
- Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern (natürlich auch bei Betriebsprüfungen).
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